Der Lischka Prozess

 

Mediale Darstellung

Die mediale Darstellung des „Lischka-Prozesses“ und seiner Vorgeschichte gestaltete sich zur Zeit des Entführungsversuchs Anfang der siebziger Jahre äußerst einseitig. Die Journalisten folgten in ihren Wertungen zum größten Teil der Berichterstattung über die Kanzler-Ohrfeige, die die als „Ohrfeigen-Beate“ diskreditierte Aktivistin Beate Klarsfeld dem CDU-Bundeskanzler Kurt-Georg Kiesinger 1968 wegen seiner NS-Vergangenheit verpasst hatte. Die skandalöse Straffreiheit Kurt Lischkas rissen die meisten Kommentatoren zwar kurz an, die Aufmerksamkeit richteten sie aber vor allem auf die versuchte Entführung, die nicht als eine legitime Form zivilen Widerstands interpretiert wurde. Einige Redakteure rückten die Aktion gar in die Nähe des RAF-Terrorismus. 

Die Medien waren bei der Berichterstattung über den „Lischka-Prozess“, im Gegensatz zu den Artikeln über den Entführungsversuch 1971 und den Prozess gegen Beate Klarsfeld 1974, überwiegend um Sachlichkeit bemüht. Kölner Tageszeitungen berichteten durchgehend von den Verhandlungen. Die überregionalen und ausländischen Printmedien thematisierten vor allem die Prozesshöhepunkte, wie die Einlassungen der Angeklagten und die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen. Während besonders die Printmedien das Verfahren die gesamte Zeit über auf die Formel „Lischka-Prozess“ brachten, verschob sich der Fokus der Berichterstattung mit Fortschreiten des Prozesses zunächst auf Hagen und dann besonders auf Heinrichsohn. Diese beiden Angeklagten waren durch ihre Aussagebereitschaft für Fernsehen und Tageszeitungen wesentlich interessanter als Lischka, der durchgehend Angaben zu seiner Person und zur Sache verweigerte. Heinrichsohns politisches Amt als Bürgermeister einer bayrischen Kleinstadt brachte zusätzliche Brisanz in den Fall. Das wurde von den lokalen und überregionalen Zeitungen gleichermaßen gelobt.

Der „Lischka-Prozess“ und der damit zusammenhängende „Frankreich-Komplex“ avancierte aber nicht nur in den Zeitungen, sondern auch in einer damals mit drei Programmen relativ überschaubaren Fernsehlandschaft zu einem bevorzugten Gegenstand. Es wurden zahlreiche bundesrepublikanische wie auch ausländische Fernsehdokumentationen ausgestrahlt. Bereits lange vor dem ersten Verhandlungstag liefen diverse Beiträge über die Angeklagten und den Hintergrund des anstehenden Verfahrens. In der Strafsache gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn berichtete besonders der Westdeutsche Rundfunk (WDR) zu Prozessbeginn und zur Urteilsverkündung ausführlich von den Ereignissen in Köln. Aber auch das überregionale ZDF und ausländische Sender griffen das Thema auf. Viele der Fernsehbeiträge legten ihren Fokus auf die Bedeutung des Verfahrens für Überlebende und Nachkommen der Opfer sowohl in Frankreich als auch in Belgien und den Niederlanden.

Dokumentationen zur Thematik

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Nicht Rache, sondern Gerechtigkeit: Das Leben von Beate und Serge Klarsfeld

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Der Prozess gegen Kurt Lischka in Köln 1979

Stiftung Demokrati Saarland SDS

Planet Wissen – Die Nazijägerin

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Pressespiegel zum Prozess: